Zuletzt aktualisiert: 01.08.2022

  • Abrechnungshinweise
  • Durchzuführende administrative Tätigkeiten
  • Allgemeine Hinweise

weitere Informationen finden sich in unseren Häufigen Fragen oder in der gültigen Ausschreibung unter Downloads

 

Abrechnungshinweise

Vorlage bzw. Quittung als Abrechnungsformular (Excel)

Die abrechenbaren Kosten für Schiedsrichter ergeben sich folgend
Spielgebühr
alle Ligen:
25,- €
BOLH, BLH, BOL18:
(Pool-Einteilungen)
28,- €
+
Reisekosten ¹
Anreise im PKW / Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
(grundsätzlich kürzeste Entfernung lt. Routenplaner Google Maps)
0,30 € je km (erste 20 km) bzw. 0,38 € je km (ab dem 21.km)
Rechenbeispiel siehe Excelvorlage
+
Aufwandsentschädigung
Einzelne Anfahrt PKW:
0,10€ je km
Gemeinsame Anfahrt PKW:
0,15€ je km
Öffentliche Verkehrsmittel:
0,15€ je km
Doppelansetzungen: beim rangniedrigeren Spiel wird nur die Spielgebühr berechnet, keine Reisekosten, keine Aufwandsentschädigung
Tagegeld: ab einem Einsatzdauer von 8 Stunden (Abreise bis Ankunft Zuhause) kann ein Tagegeld in Höhe von 14€ beim ranghöheren Spiel abgerechnet werden, welches vorab durch den Kreisschiedsrichterreferent  genehmigt werden muss (Anfrage per E-Mail)
Parkgebühren: Falls Schiedsrichter mit dem PKW anreisen und keine unentgeltliche Parkmöglichkeiten vorhanden sind, sind notwendigerweise entstandene Parkgebühren bei der SR-Abrechnung zu berücksichtigen und zu ersetzen


¹
Aufgrund diverser Vorgaben bzgl. Fahrtkosten gilt folgendes zu beachten: Bei Nutzung des PKWs sind 0,30€ je km sind als Fahrtkostenerstattung zu betrachten, die zusätzlichen 0,08€ als Fahrtkostenpauschale. Bei Nutzung des ÖPNV handelt es sich nach Abzug der Fahrtkosten für Fahrscheine ebenfalls um eine Fahrtkostenpauschale

 

Durchzuführende administrative Tätigkeiten

 

Allgemeine Hinweise

  1. Die Schiedsrichter werden vom Heimverein/Ausrichter vor dem Spiel in bar unaufgefordert ausbezahlt.
  2. Es ist die Kilometerzahl der Route zwischen Wohnort und Einsatzort (Hin- und Rückweg), die durch den Routenplaner googlemaps angezeigt wurde, für die Berechnung heranzuziehen. Sollte googlemaps bei der Einstellung PKW mehrere Routen anbieten, ist grundsätzlich die kürzeste Route zu nehmen.
  3. Jegliche Abweichung der Entfernung muss in der Abrechnung auf dem Spielberichtsbogen begründet werden. Abweichungen können z.B. sein: erhebliche Zeitersparnis, wesentlich mehr Sicherheit, Abholung des Kollegen. Bei mehreren Einsätzen eines Schiedsrichters am gleichen Tag in verschiedenen Spielstätten, die ohne jeweilige Anreise von zu Hause erfolgen, rechnet der Schiedsrichter zur Spielgebühr beim ersten Einsatz die Entfernung vom Wohnort gemäß Pt. 3 ab, bei den folgenden die Entfernung von Halle A zu Halle B usw.. Die max. abzurechnenden Kilometer pro Spiel sind durch die Entfernung von Wohnort zu Einsatzort nach Pt. 2 begrenzt (Hin- und Rückweg). Sollten bei der Planung der Anfahrt Unsicherheiten entstehen, ist bereits Vorfeld rechtzeitig mit der Spielleitung Kontakt aufzunehmen.
  4. Bei der Anreise mit der Bahn oder öffentlichen Verkehrsmitteln hat der Heimverein/Ausrichter die Vorlage der Fahrkarte auf dem Spielberichtsbogen zu bestätigen. Grundlage der km-Abrechnung ist auch hier die ermittelte Entfernung wie für PKW-Anreise.
  5. Liegt der Wohnort/Anreiseort eines Schiedsrichter außerhalb des Bezirks, muss vom Vereinsort des Vereins, dem der Schiedsrichter angehört, abgerechnet werden. Liegt der Vereinsort außerhalb des Bezirks, muss der Schiedsrichter vor den Spiel mit den Spielleiter Absprache treffen.
  6. Bei Spielausfall werden dem/den angetretenen Schiedsrichter/n die Kosten voll erstattet. (DBB-SRO)
  7. Der Kostenvermerk muss für jeden SR folgende Informationen enthalten:
    Name, gefahrene Kilometer, Kosten pro SR (Fahrkosten+Spielgebühr), ggf. zusätzliche Kosten (Pargebühren, Tagegeld, etc.), Unterschrift
    sowie Gesamkosten für 1. und 2. SR.

    Beispiel:

    SR-Kosten
    1. SR Huber, M. (12km): 29,80€
    2. SR Maier , K. (12km, ÖPNV): 30,40€
    Gesamt: 60,20€
    <Unterschrift des 1.SR>, <Unterschrift des 2.SR

    Hinweis: Für den Kostenvermerk ist kein Kreuz bei "Vermerk" auf der Vorderseite des Spielberichtsbogens notwendig

Informationen zu den Bayernligen und anderen Bezirken:
https://basketballverband-bayern.de/informationen-fuer-sr

 

Steuerlicher Hinweis: 

Grundsätzlich sind die Einnahmen als Schiedsrichter steuerpflichtig, können aber im Rahmen der Ehrenamtspauschale (sofern nicht für eine andere Tätigkeit verwendet) sowie einer Freigrenze bis insgesamt 840 € steuerfrei bleiben. 

Ein vom BLSV zur Verfügung gestelltes Informationsschreiben soll eine Hilfestellung zur steuerlichen Beurteilung der Vergütungen als Schiedsrichter geben, wobei der Basketballbezirk Oberbayern nicht zur Steuerberatung befugt ist und eine solche nicht leisten will.