Zuletzt aktualisiert: 01.08.2022
- Abrechnungshinweise
- Durchzuführende administrative Tätigkeiten
- Allgemeine Hinweise
weitere Informationen finden sich in unseren Häufigen Fragen oder in der gültigen Ausschreibung unter Downloads
Abrechnungshinweise
Vorlage bzw. Quittung als Abrechnungsformular (Excel)
25,- €
(Pool-Einteilungen)
28,- €
(grundsätzlich kürzeste Entfernung lt. Routenplaner Google Maps)
0,30 € je km (erste 20 km) bzw. 0,38 € je km (ab dem 21.km)
Rechenbeispiel siehe Excelvorlage
0,10€ je km
0,15€ je km
0,15€ je km
¹ Aufgrund diverser Vorgaben bzgl. Fahrtkosten gilt folgendes zu beachten: Bei Nutzung des PKWs sind 0,30€ je km sind als Fahrtkostenerstattung zu betrachten, die zusätzlichen 0,08€ als Fahrtkostenpauschale. Bei Nutzung des ÖPNV handelt es sich nach Abzug der Fahrtkosten für Fahrscheine ebenfalls um eine Fahrtkostenpauschale
Durchzuführende administrative Tätigkeiten
- Prüfung der Teilnehmerausweise für die auf dem Spielberichtsbogen eingetragenden Spieler.
Siehe auch: Was bei fehlenden Pässen / Teilnehmerausweisen (TA)? - Notieren der Schiedsrichterkosten auf der Rückseite des Spielberichtsbogen (hierfür ist kein Kreuz bei "Vermerk" notwendig).
Siehe unten: Allgemeine Hinweise, Punkt 7) und "Warum muss ich SR Kosten erfassen?" - Der Versand des Spielberichtsbogens an den Spielleiter wird durch Heimverein durchgeführt
- Zu den Details zur Durchführung von Mini-Spielen, bitte das Dokument "Übersicht-Miniregeln" unter Downloads beachten
Allgemeine Hinweise
- Die Schiedsrichter werden vom Heimverein/Ausrichter vor dem Spiel in bar unaufgefordert ausbezahlt.
- Es ist die Kilometerzahl der Route zwischen Wohnort und Einsatzort (Hin- und Rückweg), die durch den Routenplaner googlemaps angezeigt wurde, für die Berechnung heranzuziehen. Sollte googlemaps bei der Einstellung PKW mehrere Routen anbieten, ist grundsätzlich die kürzeste Route zu nehmen.
- Jegliche Abweichung der Entfernung muss in der Abrechnung auf dem Spielberichtsbogen begründet werden. Abweichungen können z.B. sein: erhebliche Zeitersparnis, wesentlich mehr Sicherheit, Abholung des Kollegen. Bei mehreren Einsätzen eines Schiedsrichters am gleichen Tag in verschiedenen Spielstätten, die ohne jeweilige Anreise von zu Hause erfolgen, rechnet der Schiedsrichter zur Spielgebühr beim ersten Einsatz die Entfernung vom Wohnort gemäß Pt. 3 ab, bei den folgenden die Entfernung von Halle A zu Halle B usw.. Die max. abzurechnenden Kilometer pro Spiel sind durch die Entfernung von Wohnort zu Einsatzort nach Pt. 2 begrenzt (Hin- und Rückweg). Sollten bei der Planung der Anfahrt Unsicherheiten entstehen, ist bereits Vorfeld rechtzeitig mit der Spielleitung Kontakt aufzunehmen.
- Bei der Anreise mit der Bahn oder öffentlichen Verkehrsmitteln hat der Heimverein/Ausrichter die Vorlage der Fahrkarte auf dem Spielberichtsbogen zu bestätigen. Grundlage der km-Abrechnung ist auch hier die ermittelte Entfernung wie für PKW-Anreise.
- Liegt der Wohnort/Anreiseort eines Schiedsrichter außerhalb des Bezirks, muss vom Vereinsort des Vereins, dem der Schiedsrichter angehört, abgerechnet werden. Liegt der Vereinsort außerhalb des Bezirks, muss der Schiedsrichter vor den Spiel mit den Spielleiter Absprache treffen.
- Bei Spielausfall werden dem/den angetretenen Schiedsrichter/n die Kosten voll erstattet. (DBB-SRO)
- Der Kostenvermerk muss für jeden SR folgende Informationen enthalten:
Name, gefahrene Kilometer, Kosten pro SR (Fahrkosten+Spielgebühr), ggf. zusätzliche Kosten (Pargebühren, Tagegeld, etc.), Unterschrift
sowie Gesamkosten für 1. und 2. SR.
Beispiel:SR-Kosten
1. SR Huber, M. (12km): 29,80€
2. SR Maier , K. (12km, ÖPNV): 30,40€
Gesamt: 60,20€
<Unterschrift des 1.SR>, <Unterschrift des 2.SR
Hinweis: Für den Kostenvermerk ist kein Kreuz bei "Vermerk" auf der Vorderseite des Spielberichtsbogens notwendig
Informationen zu den Bayernligen und anderen Bezirken:
https://basketballverband-bayern.de/informationen-fuer-sr
Steuerlicher Hinweis:
Grundsätzlich sind die Einnahmen als Schiedsrichter steuerpflichtig, können aber im Rahmen der Ehrenamtspauschale (sofern nicht für eine andere Tätigkeit verwendet) sowie einer Freigrenze bis insgesamt 840 € steuerfrei bleiben.
Ein vom BLSV zur Verfügung gestelltes Informationsschreiben soll eine Hilfestellung zur steuerlichen Beurteilung der Vergütungen als Schiedsrichter geben, wobei der Basketballbezirk Oberbayern nicht zur Steuerberatung befugt ist und eine solche nicht leisten will.