Die Bezirksrechtskammer ist die erste Instanz bei formellen Protesten und Berufungen.

Vorsitzender:
Josef Bauer 

Beisitzer:
Robert Bayerer (B)
Albert Schencking (B)
Martin Paringer (No)
Ulrich Berg (So)
Stefan Köck (Mi)
unbesetzt (We)

Einsprüche, Beschwerden, Revisionen gegen Entscheidungen der Bezirksrechtskammer können bei der Rechtskammer des BBV eingereicht werden.

Der Vorsitzende der Bezirksrechtskammer und zwei Beisitzer (B) werden gemäß BBV-Satzung, § 21, vom Bezirkstag für zwei Jahre gewählt. Die Beisitzer aus den Kreisen (Mi, No, So, We) werden von den Kreistagen für zwei Jahre gewählt.