In der Geschäfts- und Verwaltungsordnung des Basketball Bezirk Oberbayern ist der Sportausschuss und dessen Aufgaben definiert:

 

§ 5 Sportausschuss


1. Der Sportausschuss setzt sich zusammen aus

a) dem Bezirkssportreferenten als Vorsitzendem

b) dem Bezirksjugendreferent

c) dem Bezirksschiedsrichterreferent

d) den Kreissportreferenten.

2. Weitere Mitarbeiter ohne Stimmrecht können vom Bezirkssportreferenten benannt und abberufen werden.

3. Die Kreissportreferenten können bei Verhinderung durch ein Mitglied des jeweiligen Kreisvorstands vertreten werden. Die Positionen b und c können bei Verhinderung durch ein Mitglied des jeweilgen Fachausschusses vertreten werden.

4. Aufgaben des Sportausschusses sind

a) die Organisation und Abwicklung des Seniorenspielbetriebes

b) die Erstellung des Rahmenterminsplans und der Ausschreibung

c) die Abwicklung der Aufgaben, die sich aus den Spielordnungen des DBB, BBV und der Bezirksausschreibung ergeben

d) die Regelung der Angelegenheiten, die dem Ausschuss vom Bezirksvorstand übertragen werden

e) Erstellung von Beschlussvorlagen für den Bezirksvorstand.